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DDIM Ausgabe 4 - 2015 - Status der Gesetzeslage bei Scheinselbständigkeit im Interim Management

WISSEN - RECHT Übernahme von kritischen Administrationsaufgaben ist für uns wesentliche Provider-Pflicht! Text: Bodo Blanke Insbesondere durch qualifizierte Provider vermittelte Interim-Management-Man- date gelten als zulässige Personalgestel- lungen und sind damit nicht erlaubnis- pflichtig nach AÜG. Je nach Fall können Interim-Manage- ment Mandate jedoch sozialversiche- rungspflichtig werden. Insbesondere bei Mandaten zu Projektsituationen, die auch Linienfunktionen mit einbinden ist es angeraten vorab Status-Abfragen bei Sozialversicherungs-Leistungsträgern vorzunehmen und sicherheitshalber hierzu zunächst Rückstellungen zu bil- den. Nach Fall-Klärung mit den ange- fragten Leistungsträgern sind die rück- gestellten Beträge abzuführen oder sie können aufgelöst werden. Für Kunden von AlphaManagement erfolgen solche „Fallprüfungen“ und ggf. notwendige Durchführungen von Status-Abfragen automatisch während eines Besetzungsprozesses. Damit sowie mit einem anschließenden durchgän- gigen Monitoring wird für alle in einem Projekt Beteiligten gewährleistet, dass sämtliche sozialrechtlichen Belange gesetzeskonform gehandhabt werden. Welche Projektsituationen hier Sozial- versicherungspflichtig werden, möchten wir mit unserem AlphaManagement Schema aufzeigen: Für weitere Informationen sprechen Sie uns doch einfach an: Bodo Blanke, Geschäftsführender Gesellschafter AlphaManagement blanke@alphamanagement.eu WWW.DDIM.DE INTERIM MANAGEMENT MAGAZIN | 57 Stellungnahme AC AlphaManagement GmbH Status der Gesetzeslage bei Scheinselbständigkeit im Interim Management

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