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DDIM Ausgabe 4 - 2015 - In der politischen Arbeit setzt die DDIM auf Allianzen

WISSEN - RECHT Prof. Thüsing und die FEFA machen sich für Selbständige stark Mit Unterstützung des Forums für den Einsatz flexibler Arbeit in Deutschland (FEFA), an dem die DDIM beteiligt ist, hat der Bonner Arbeitsrechtler Prof. Dr. Gregor Thüsing eine Stellungnahme zum aktuellen Werkvertrags-Gesetzesentwurf verfasst. Text: Dr. Marei Strack Prof. Thüsing gilt als führender Experte zum Thema Scheinselbstständigkeit in Deutschland. Für sein Buch "Schein- selbstständigkeit im internationalen Ver- gleich" hat er entsprechende Regelun- gen in 27 Staaten miteinander vergli- chen. Unter dem Titel "Für mehr Rechtssicher- heit und praxisnahe Regelungen bei der Nutzung von Werk- / Dienstverträgen (…)" macht er sich für Selbständige stark. So verweist er auf die im Grundgesetz verankerte, geschützte Privatautonomie und Berufsfreiheit und fordert Rechtssi- cherheit - auch im Interesse der Auftrag- nehmer. Er eröffnet seine Stellungnahme mit ei- nem Zitat aus der Begründung des Ge- setzesentwurfs: "In einer arbeitsteiligen Wirtschaft sind Werkverträge unver- zichtbar" und verweist auf die grund- rechtlich geschützte Privatautonomie und Berufsfreiheit (Artikel 2 bzw. 12 Grundgesetz).  Link zur Stellungnahme Selbstständigkeit ernst nehmen In seiner Argumentation betont er die Interessen der Selbstständigen: "Es ent- spricht dabei gerade dem Interesse hochspezialisierter Fachkräfte wie Inge- nieure oder IT-Dienstleister, selbständig im Rahmen eines Werk- oder Dienstver- trags Leistungen zu erbringen. (…) Selbstständigkeit muss ernst genom- men werden. Sie fußt nicht auf dem Wil- len, Sozialversicherungsabgaben zu ver- meiden, sondern ist Ausdruck des unter- nehmerischen Willens." Ein weiterer Schwerpunkt seiner Argumentation ist der Bedarf nach mehr Rechtssicherheit - im Interesse auch der Auftragnehmer: "Eine klare und eindeutige Lösung tut Not. (…) Rechtssicherheit und Rechts- klarheit sind hohe Güter, die nicht zuletzt als Ausprägungen des Rechtsstaats im Grundgesetz Niederschlag gefunden ha- ben. (…) Die derzeit herrschenden Rechtsunsi- cherheiten führen letztlich zu Wettbe- werbsverzerrungen, weil viele große Unternehmen mittlerweile ihre Zusam- menarbeit mit Selbstständigen einge- stellt haben. Prof. Thüsing weist damit auf eine nega- tive Auswirkung hin, die bereits im Vor- feld des Gesetzgebungsverfahrens ein- getreten ist und die die DDIM in den Gesprächen mit politischen Entschei- dungsträgern dieses Jahr stets beson- ders betont hat. Gesetzentwurf stärkt Rechtssicherheit nicht Der bestehende Gesetzesentwurf schei- tert laut Thüsing an der selbst gestellten Aufgabe: "Zur Stärkung der Rechtssi- cherheit kann der vorliegende Entwurf jedoch nichts beitragen". Thüsing stellt fest, dass die acht im Gesetzesentwurf ausgewählten Kriterien nur einige aus vielen sind. Die Kriterien seien zudem schlecht gewählt, es gäbe in der Recht- sprechung andere, deutlich wichtigere Kriterien. Und einige der ausgewählten Kriterien seien schlichtweg falsch und unzweckmäßig zur Abgrenzung. Mehrfach kritisiert Thüsing das Fehlen von positiven Kriterien, die FÜR die Selbstständigkeit sprechen. Branchenspezifische Regelungen, Positivkriterien sowie Musterverträge gefordert Prof. Thüsing schlägt vor,  branchenspezifische Regelungen zu schaffen,  Positivkriterien festzuschreiben,  Musterverträge zur Verfügung zu stellen und  das geltende Recht besser zu überwachen. Branchen- oder gar tätigkeitsspezifische Regelungen könnten die über Jahrzehn- te entwickelte differenzierte Recht- sprechung besser abbilden. Diese müss- ten in Form von Verordnungen oder Handlungsempfehlungen des Ministeri- ums umgesetzt werden. "Rechtssicher- heit für die Praxis sollte dringend da- durch verstärkt werden, dass im Sinne eines Positivkatalogs Merkmale für unbedenkliche Werk- oder Dienstver- träge oder entsprechende Fallgruppen aufgezeigt werden." Weiter schlägt Thüsing vor, das Ministe- rium solle Musterverträge erarbeiten mit Formulierungsbeispielen, wie z.B. in Werkverträgen das einzelne Werk mög- lichst konkret zu definieren. Als Beispie- le für Positivkriterien nennt er z. B. die Berücksichtigung von Verdienstgrenzen. Eine ausführliche Zusammenfassung findet sich auf der Webseite des VGSD, aus der vorstehende Auszüge über- nommen wurden. Stellungnahme der DDIM An vielen Erläuterungen im Gesetzes- entwurf wird deutlich, dass die Bot- schaften aus den Gesprächen und Ver- anstaltungen über die Bedeutung der Flexibilität bei Fach- und Führungskräf- ten und die Notwendigkeit einer diffe- renzierten Betrachtung des Einsatzes solcher externer Experten verstanden worden sind. Auch die Idee der Be- schränkung weiterer Regulierungen auf schutzbedürftige Gruppen, z. B. gemes- sen an der Einkommenshöhe, ist ange- kommen. Leider bleibt die handwerkli- che Ausführung aber hinter allen Erwar- tungen an ein praxistaugliches, wirt- schaftsfreundliches Gesetz, das Rechts- sicherheit schafft, weit zurück. Die vor- geschlagenen Kriterien im Referenten- entwurf entsprechen schlicht nicht der wirtschaftlichen Realität im Jahr 2015, geschweige denn, dass sie zukunfts- tauglich wären. Die DDIM unterstützt die Lösungsvor- schläge von Prof. Thüsing und wird sich im Rahmen der politischen Allianzen aktiv in die Abstimmung von Lösungs- vorschlägen für die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs einbringen. 54 | INTERIM MANAGEMENT MAGAZIN

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